Krankentransport/Kostenübernahme

Für ambulante Fahrten zu Behandlungen benötigen Sie im Vorfeld eine
schriftliche Zusage zur Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse.

Ihre Fahrten werden direkt von mir für Sie mit der Krankenkasse abgerechnet
(Ausnahmen sind Privatversicherte).
Sind sie als Patient von der Zuzahlung befreit, zeigen Sie dem Fahrer einfach
Ihren Befreiungsausweis. Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen
eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen.

Patienten deren Fahrten über eine Berufsgenossenschaft abgerechnet werden,
benötigen keine Genehmigung. Zuzahlungen sind ebenfalls nicht zu leisten.